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in Neubau und Sanierungen

 
Schloss Harburg Saalbau

Schloss Harburg - Saalbau

Gutachten zur Bestandssicherung und neuer Nutzung mit Kostenberechnung

Auftraggeber: Gemeinnützige Fürst zu Oettingen-Wallerstein Kulturstiftung unter Vorsitz von S. D. Fürst Moritz zu Oettingen-Wallerstein

Der rechteckige Saalbau, im spitzen Winkel den sog. Faulturm tangierend, steht im Schlosshof als Solitärbau. Die Südseite ist ein Teil der Wehrmauer und dort eingebunden. Das Gebäude mit stattlichem Walmdach ist dreigeschossig und ragt in Höhe des Fürstensaals mit seiner Schmalseite über den Wehrgang. Das Gebäude hat ein tiefes Kellergeschoss, das bis zum zweiten Burgfrieden reicht.

Der Faulturm wird bereits um 1200 erwähnt – vermutlich auch Keller und Erdgeschoss des jetzigen Saalbaus. Eine Aufstockung um zwei Stockwerke, beide reich stuckiert und letzteres als freitragender Fürstensaal mit Hängewerk im hohen Walmdach, wird auf das Jahr 1717 datiert.

Eine gründliche Untersuchung zusammen mit dem Tragwerksplaner u. a. ergab einen bestandsgefährdenden Zustand, so dass z. B. der Fürstensaal nicht mehr begangen werden durfte.